1981-Mord an Friederike von Möhlmann-TV aus Haft entlassen
Verfasst: Mi 29. Apr 2015, 10:47
Stand: 28.04.2015 17:04 Uhr - Lesezeit: ca.4 Min.
Schuldig - und trotzdem freigesprochen?
Der Vater des vor 30 Jahren getöteten Mädchens, Hans von Möhlmann, sitzt während einer Pressekonferenz neben seinem Anwalt Wolfram Schädler. © NDR Fotograf: Jürgen Jenauer
Die Tochter von Hans von Möhlmann (li.) wurde 1981 ermordet. Mit seinem Anwalt klagt er gegen den damals Verdächtigen.
Es ist ein grauenhaftes Verbrechen, das sich vor mehr als 30 Jahren in einem Waldstück bei Hambühren (Landkreis Celle) ereignet hat. 1981: Die 17 Jahre alte Friederike von Möhlmann wird vergewaltigt und ermordet. Beerensammler finden sie später im Wald. Der Täter hat laut Obduktion elfmal mit einem Messer auf das junge Mädchen eingestochen. Ein Verdächtiger ist schnell gefasst: Der heute 56-Jährige wird 1982 vom Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof allerdings hebt das Urteil auf. Das Verfahren geht zurück an das Landgericht, diesmal nach Stade. Das Urteil: Freispruch. Die Schuld kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Jetzt zeigen DNA-Spuren, dass der damals Verdächtige mit großer Wahrscheinlichkeit doch der Täter ist. Bestraft wird er aber wahrscheinlich nicht mehr.
weiter im Link...
https://www.ndr.de/nachrichten/niedersa ... en100.html
Schuldig - und trotzdem freigesprochen?
Der Vater des vor 30 Jahren getöteten Mädchens, Hans von Möhlmann, sitzt während einer Pressekonferenz neben seinem Anwalt Wolfram Schädler. © NDR Fotograf: Jürgen Jenauer
Die Tochter von Hans von Möhlmann (li.) wurde 1981 ermordet. Mit seinem Anwalt klagt er gegen den damals Verdächtigen.
Es ist ein grauenhaftes Verbrechen, das sich vor mehr als 30 Jahren in einem Waldstück bei Hambühren (Landkreis Celle) ereignet hat. 1981: Die 17 Jahre alte Friederike von Möhlmann wird vergewaltigt und ermordet. Beerensammler finden sie später im Wald. Der Täter hat laut Obduktion elfmal mit einem Messer auf das junge Mädchen eingestochen. Ein Verdächtiger ist schnell gefasst: Der heute 56-Jährige wird 1982 vom Landgericht Lüneburg zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der Bundesgerichtshof allerdings hebt das Urteil auf. Das Verfahren geht zurück an das Landgericht, diesmal nach Stade. Das Urteil: Freispruch. Die Schuld kann nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden. Jetzt zeigen DNA-Spuren, dass der damals Verdächtige mit großer Wahrscheinlichkeit doch der Täter ist. Bestraft wird er aber wahrscheinlich nicht mehr.
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