Cold Case: Der Mord an Cornelia Hümpfer (1978)
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Am 20. April 1978 wurde die 18-jährige Studentin Cornelia Hümpfer in der Nähe von Kolitzheim (Unterfranken) grausam ermordet. Eine Gruppe von Männern fand ihre Leiche auf einem Feldweg. Sie war hinterrücks mit 14 Messerstichen in Rücken und Nacken getötet worden. Die Ermittler vermuteten früh einen Täter aus dem Umfeld der US-Streitkräfte, da Zeugen ein Auto mit grünem US-Kennzeichen sahen. Die Spuren reichten damals jedoch nicht aus.
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Jahrzehntelang blieb das Verbrechen ungelöst, bis dem bayerischen Landeskriminalamt mittels moderner Kriminaltechnik ein Durchbruch gelang:
- Unsichtbare Spuren: Experten konnten Jahrzehnte später neue, verwertbare DNA-Spuren auf der Kleidung (Rock und Strümpfe) des Opfers isolieren.
- Festnahme und Auslieferung: Die DNA führte direkt zu einem ehemaligen US-Soldaten, der 1978 in Schweinfurt stationiert war. Der Mann wurde aus den USA nach Deutschland ausgeliefert.
- Das Tatmotiv: Der damals verheiratete Soldat hatte eine Affäre mit Cornelia. Das Opfer drohte offenbar, seiner Ehefrau von der Liaison und einer angeblichen Schwangerschaft zu erzählen. Zudem belasteten ihn Geständnisse, die er später gegenüber einer Ex-Frau und einem Freund gemacht haben soll.
- 20. April 1978: Cornelia Hümpfer wird auf einem Feldweg hinterrücks erstochen aufgefunden.
- 7. Juli 2023: Festnahme des mutmaßlichen Täters (69) im US-Bundesstaat Nebraska per internationalem Haftbefehl.
- Juni 2024: Die US-Behörden liefern den ehemaligen Soldaten nach Deutschland aus.
- 27. Januar 2025: Der Mordprozess vor dem Landgericht Schweinfurt beginnt unter großem Medieninteresse.
- 29. Juli 2025: Das Landgericht Schweinfurt verurteilt den Angeklagten wegen heimtückischen Mordes zu lebenslanger Haft.
- 24. Juni 2026: Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Urteil wegen einer befangenen Richterin wieder auf.
Juristisch ist der Fall noch immer nicht endgültig abgeschlossen. Nach der überraschenden Wende durch den Bundesgerichtshof steht fest:
- Befangene Richterin: Die vorsitzende Richterin in Schweinfurt war zuvor als Staatsanwältin am Auslieferungsverfahren des Mannes beteiligt. Sie hätte den Prozess per Gesetz nicht leiten dürfen.
- Prozess wird neu aufgerollt: Wegen dieser schweren juristischen Panne muss der gesamte Fall nun vor dem Landgericht Würzburg komplett neu verhandelt werden. Der Angeklagte bleibt weiterhin in Untersuchungshaft.
Detaillierte Hintergrundberichte zum aktuellen BGH-Beschluss und dem anstehenden neuen Prozess findet ihr im News-Bericht von SZ.