Der grausame Raubmord an dem Rentner Bernhard H. zählt zu den langjährigen ungelösten Kriminalfällen in der Hansestadt Hamburg. Trotz der Spurensuche direkt am Tatort und einer großangelegten Neuaufrollung des Falls durch die Hamburger Spezialabteilung für Altfälle konnte das Verbrechen bis heute nicht vollständig aufgeklärt werden.
Das Verbrechen ereignete sich im Herbst in Barmbek-Nord. Bernhard H. wurde am Abend desselben Tages leblos in seiner Wohnung in der Lauensteinstraße aufgefunden. Die herbeigerufenen Einsatzkräfte stellten fest, dass der betagte Senior gefesselt und geknebelt am Boden lag. Das gesamte Wohnobjekt war von den Tätern komplett durchwühlt worden. Die Ermittler stellten fest, dass gezielt Bargeld entwendet worden war, weshalb von Beginn an ein Raubmord als Hauptmotiv galt.
Eine entscheidende Wende in den Ermittlungen ergab sich durch eine Nachbarin, die am Tattag eine wichtige Beobachtung machte. Einige Stunden vor dem Auffinden der Leiche fielen ihr im Treppenhaus ein unbekannter Mann und eine unbekannte Frau auf. Das Pärchen stand direkt an der Wohnungstür des späteren Opfers und betrat die Räumlichkeiten von Bernhard H. schließlich auch. Kriminalistische Analysen der Cold Case Unit der Hamburger Kriminalpolizei führten später zur Erstellung eines Phantombildes der mutmaßlichen Tatbeteiligten oder wichtigen Zeugin, das im Zuge einer neuen Öffentlichkeitsfahndung präsentiert wurde.
Da Mord in Deutschland rechtlich niemals verjährt, prüft die Hamburger Staatsanwaltschaft zusammen mit den Spezialisten der Cold Case Unit den Fall weiterhin akribisch. Trotz zahlreicher Zeugenhinweise nach der Veröffentlichung der Phantombilder und der Überprüfung von alten Beweismitteln mit modernen Kriminaltechniken fehlt von den Haupttätern weiterhin jede Spur. Die Ermittler setzen auch heute noch darauf, dass sich Mitwisser oder Personen aus dem damaligen Umfeld der Gesuchten nach Jahrzehnten der Polizei anvertrauen.
Hinweise zum Raubmord an Bernhard H. nimmt das Landeskriminalamt Hamburg über die zentrale Rufnummer der Kriminalpolizei oder jede andere Polizeidienststelle entgegen.
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