Der brutale Mord an Gisela Singh im Juni 1991 gehört zu den ungelösten Kriminalfällen des Rhein-Main-Gebiets. Die 36-jährige, drogenabhängige und obdachlose Prostituierte wurde Opfer eines grausamen Gewaltverbrechens. Genau wie bei den späteren Fällen von Dominique Monrose und Pia Isabel Heym wird eine Täterschaft des mutmaßlichen Serienmörders Manfred Seel („Hessen-Ripper“) kriminalistisch vermutet, bleibt jedoch mangels Sachbeweisen Spekulation.
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Verschwinden: Gisela Singh wurde am 14. Juni 1991 letztmalig lebend in der Frankfurter Moselstraße gesehen. Sie befand sich zu diesem Zeitpunkt in einem gesundheitlich stark geschwächten Zustand.
[]Leichenfund: Rund 14 Tage nach ihrem Verschwinden entdeckten Pilzsammler ihre Leiche unter einem Reisighaufen auf einem Parkplatz im Wald bei Hofheim.
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Gerichtsmedizin: Das Opfer wurde laut Obduktion erdrosselt. Der Täter ging sadistisch vor: Er verstümmelte den Unterleichnam schwer und entfernte gezielt Teile des Bauchs, der Haut sowie innere Organe, um sie als „Trophäen“ mitzunehmen. Zudem wurden die Schuhe des Opfers an ihrem Kopf platziert.
Der unbestätigte Verdacht gegen Manfred Seel
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Spekulation statt Beweise: Erst nach dem Tod des Schwalbachers Manfred Seel im Jahr 2014 rückte der Fall Singh wieder in den Fokus. In Seels Garage wurden Leichenteile einer anderen vermissten Frau sichergestellt.
[]Parallelen im Modus Operandi: Die Ermittler des Hessischen Landeskriminalamts stuften Gisela Singh wegen der identischen, hochspezifischen Verletzungsmuster (Haut- und Organentnahme) als mögliches Opfer ein. Zudem sagten Zeugen aus, Seel sei Stammkunde auf dem Straßenstrich gewesen und mit Singh im Auto weggesegelt.
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Keine Beweise: Am stark verwesten Leichnam konnten damals keine brauchbaren DNA-Spuren gesichert werden. Da Seel vor Beginn der Ermittlungen verstarb, gibt es weder Vernehmungen, noch eine Anklage oder Sachbeweise gegen ihn.
FNP
Der Fall Gisela Singh ist juristisch nie aufgeklärt worden und gilt weiterhin als „Cold Case“. Die Verbindung zu Manfred Seel basiert rein auf der kriminalistischen Rekonstruktion von Verhaltensmustern und bleibt eine unbestätigte Hypothese.
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