Einleitung & Sachverhalt:
Der gewaltsame Tod des bekannten Kunsthändlers und ehemaligen Juweliers Hermann Drillings im Spätherbst 2005 bewegte die Landeshauptstadt Düsseldorf tief. Der Senior war ein stadtbekanntes „Altstadt-Original“ mit einer Schwäche für junge Frauen aus Osteuropa. Seine Gutgläubigkeit wurde ihm letztlich zum Verhängnis, als er in seiner Wohnung aus Raubgier erschlagen wurde. Die Polizei ermittelte rasch eine dringend tatverdächtige Prostituierte und erließ einen internationalen Haftbefehl. Weil die Frau jedoch rechtzeitig in ihre Heimat untertauchte, kam es in Deutschland nie zu einem Prozess.
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- Opfer: Hermann Drillings (82 Jahre alt, Kunst- und Diamantenhändler)
- Tatzeit: Vermutlich zwischen Freitag, 11. November, und Samstag, 12. November 2005
- Tatort: Düsseldorf-Altstadt, Kurze Straße 9 (Wohnung des Opfers)
- Status: Offiziell aufgeklärter Fall, der strafrechtlich ungesühnt bleibt (Cold Case)
- Das Verschwinden: Am Wochenende um den 12. November 2005 bricht der Konktat zu Hermann Drillings abrupt ab. Da der sonst sehr zuverlässige Senior für niemanden erreichbar ist, schöpft ein enger Freund Verdacht und informiert die Polizei.
- Der Fund am 13.11.2005: Polizeibeamte öffnen am Sonntagvormittag die Wohnung im Herzen der Düsseldorfer Altstadt. Sie finden den 82-Jährigen tot im Schlafzimmer vor. Die Gerichtsmedizin stellt fest, dass Drillings durch massive stumpfe und scharfe Gewalt gegen den Kopf getötet wurde.
- Das Motiv: In den Räumen herrscht Unordnung, wertvoller Schmuck und Bargeld fehlen. Es handelte sich um einen klassischen Raubmord.
- Fokus auf die letzte Begleiterin: Drillings wurde vor der Tat häufig in Begleitung einer deutlich jüngeren Frau gesehen. Die Ermittler der Mordkommission können die Identität der Frau schnell klären. Es handelt sich um eine junge Prostituierte aus der Ukraine, die sich in Düsseldorf unter den Pseudonymen „Tina“ oder „Julia“ (Yuliya) aufhielt.
- Die Flucht ins Ausland: An den am Tatort gesicherten Gegenständen entdeckte die Kriminaltechnik eindeutige DNA-Spuren der Frau. Als die Mordkommission die Verdächtige verhaften will, hat diese Deutschland bereits fluchtartig in Richtung Osteuropa verlassen.
- Keine Auslieferung: Die Düsseldorfer Staatsanwaltschaft erwirkte zwar einen internationalen Haftbefehl, eine Überstellung nach Deutschland scheiterte jedoch an den Gesetzen der Ukraine, die eigene Staatsbürger nicht an das Ausland ausliefert.
https://rp-online.de/nrw/staedte/duesse ... d-11891715
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Da die Tat rechtlich aufgeklärt ist, ruhen die aktiven Ermittlungen. Sollte die Tatverdächtige jemals den geschützten Raum ihrer Heimat verlassen und in die EU einreisen, wird der Haftbefehl umgehend vollstreckt.