Einleitung & Sachverhalt:
Das qualvolle Tötungsdelikt an der 22-jährigen Nicole Prenzel (in einigen Justizberichten auch als Nicole P. geführt) im Spätsommer 2009 erschütterte das südliche Sachsen-Anhalt zutiefst. Die junge, geistig behinderte Frau litt an Epilepsie und verschwand spurlos von ihrer gewohnten Umgebung. Tage später wurde ihr Leichnam unter grausamen Begleitumständen in einer stillgelegten, ländlichen Abwasseranlage entdeckt. Trotz des dringenden Tatverdachts gegen einen einschlägig vorbestraften Mann aus der Region und einer späteren Anklageerhebung blieben viele juristische Fragen offen.
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- Opfer: Nicole Prenzel (22 Jahre alt, lebte in einer Behinderteneinrichtung in Landsberg)
- Zeitpunkt des Verschwindens: Ende August 2001 / 2009 (ohne Absprache von ihrer Arbeitsstätte entfernt)
- Fundort der Leiche: Eine alte, ungenutzte Klärgrube bei Steuden (Gemeinde Teutschenthal, Saalekreis)
- Auffindedatum: 10. September 2009
- Zustand des Leichnams: Der Körper lag vollständig entkleidet in der Grube, war mit einem schweren Betonstein beschwert und die Hände waren auf dem Rücken mit Klebeband gefesselt.
- Status: Teils aufgeklärter Altfall / Komplizierter Indizienprozess
- August 2009 (Das Verschwinden): Die 22-jährige Nicole, die aufgrund ihrer geistigen Beeinträchtigung und einer schweren Epilepsie-Erkrankung auf regelmäßige Betreuung angewiesen war, verlässt eigenständig ihre Arbeitsstätte in einer Landsberger Einrichtung. Als sie abends nicht zurückkehrt, leitet die Polizei eine intensive Öffentlichkeitsfahndung ein.
- 10.09.2009 (Der grausige Fund): Nach rund zehn Tagen der Ungewissheit wird auf einem ländlichen Areal im Teutschenthaler Ortsteil Steuden ein grausamer Fund gemacht. In einer tiefen, maroden Klärgrube entdecken Helfer die Leiche der Vermissten. Die Auffindesituation mit den gefesselten Händen und der Beschwerung durch den Stein lässt sofort jeden Zweifel an einem Verbrechen im Keim ersticken. Die Sonderkommission "Nicole" wird ins Leben gerufen.
- März 2010 (Die Festnahme): Nach monatelanger, akribischer Kleinarbeit und der Auswertung von Funkzellendaten sowie dem Mobiltelefon des Opfers gelingt der Mordkommission ein Durchbruch. Die Ermittler nehmen den damals 47-jährigen Veit W. aus Teutschenthal fest. Der Zugriff sorgt für Aufsehen, da der Verdächtige den Behörden bereits als einschlägiger Sexualstraftäter bekannt war.
- Juni 2010 (Die Anklageschrift): Die Staatsanwaltschaft Halle erhebt offiziell Anklage wegen Mordes gegen den Verdächtigen beim Landgericht Halle. Die Justizbehörden betonen jedoch von Anfang an, dass es sich um ein hochgradig kompliziertes Indizienverfahren handelt, da direkte Augenzeugen der Tat fehlen.
- Das Ausnutzen von Hilflosigkeit: Da Nicole Prenzel aufgrund ihrer Behinderung sehr arglos und leichtgläubig war, vermuten die Ermittler, dass der Täter ihre Situation schamlos ausnutzte, um sie unter einem Vorwand in sein Fahrzeug oder an den abgelegenen Fundort zu locken.
- Die Forensische Spurenlage: Obwohl Klebeband und biologische Spuren gesichert werden konnten, gestaltete sich die lückenlose Beweisführung vor Gericht aufgrund der Liegezeit der Leiche im korrosiven Milieu der Klärgrube als enorme Herausforderung für die Rechtsmedizin.
- Zuständige Dienststelle: Polizeiinspektion Halle (Saale) / Staatsanwaltschaft Halle
- Telefonnummer (Zentrale): 0345 / 224-0
* Halle: Anklage im Mordfall Nicole P. – Mitteldeutsche Zeitung
dazu noch Info:
Der Prozessverlauf und das Urteil (2011):
Der darauffolgende Strafprozess gegen den vorbestraften Sexualstraftäter Veit W. gestaltete sich – wie von der Staatsanwaltschaft prophezeit – als einer der schwierigsten und am emotionalsten geführten Indizienprozesse in Sachsen-Anhalt. Da der Angeklagte zu den Vorwürfen schwieg und die Spurenlage durch das aggressive Milieu der Klärgrube stark beeinträchtigt war, endete das Verfahren mit einem juristischen Urteil, das in der Öffentlichkeit für großes Aufsehen sorgte:
- Der Freispruch vom Mordvorwurf: Das Landgericht Halle konnte dem Angeklagten den eigentlichen Tötungsakt rechtlich nicht lückenlos nachweisen. Es fehlten direkte Tatzeugen, und die Rechtsmedizin konnte aufgrund des Zustands des Leichnams keine eindeutige Todesursache mehr feststellen. Nach dem ehernen Grundsatz "In dubio pro reo" (Im Zweifel für den Angeklagten) musste der Mann vom Vorwurf des Mordes freigesprochen werden.
- Mehrjährige Haftstrafe wegen Sexualdelikt: Völlig straffrei ging der Angeklagte jedoch nicht aus. Das Gericht sah es aufgrund der gesicherten Daten und Indizien als erwiesen an, dass er die hilflose 22-Jährige in sexueller Absicht genötigt hatte. Er wurde wegen sexueller Nötigung zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt.
- Aktueller Status: Da die eigentliche Bluttat – das Fesseln, Beschweren und Zurücklassen in der Grube – rechtlich keinem Täter rechtskräftig zugeordnet werden konnte, gilt das Tötungsdelikt an Nicole Prenzel in den Justizakten weiterhin als nicht final aufgeklärt. Die Akte bleibt damit juristisch ungelöst.
* Ausführlicher Medienbericht zum Ausgang des Falls und den offenen Fragen – Mitteldeutsche Zeitung