Das spurlose Verschwinden der damals 37-jährigen Kindergartenhelferin Heidrun Wastl am 28. September 2001 gehört zu den spektakulärsten Kriminalfällen der österreichischen Justizgeschichte. Obwohl der Fall vor Gericht verhandelt wurde, blieb der Ausgang für die Hinterbliebenen ohne Gerechtigkeit – und ihre Leiche wurde bis heute nie gefunden.
Zusammenfassung des Falls und rechtliche Tragödie:
- Das Verschwinden: Am 28. September 2001 verschwand Heidrun Wastl auf dem Weg, ihren sechsjährigen Sohn vom Kindergarten abzuholen. Am selben Tag war ein Tischler (Erich W.) in ihrem Haus beschäftigt, um eine Treppe auszumessen.
- Die Wende (2012): Nach elf Jahren wurde der Tischler festgenommen. Er behauptete, die junge Mutter sei im Haus unglücklich gestürzt und gestorben. Aus Panik habe er sie in einem Waldgebiet bei Lanzenkirchen/Ofenbach vergraben. Wochenlange Grabungen blieben erfolglos.
- Der Gerichtsprozess (2013): Das Landesgericht Wiener Neustadt sprach den Mann vom Vorwurf des Mordes frei, da keine Leiche und somit keine eindeutige Todesursache vorlag. Er wurde wegen „Im-Stich-Lassen einer verletzten Person“ mit Todesfolge zu einem Jahr Haft verurteilt.
- Das bittere Ende (2014): Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob das Urteil auf. Da das Delikt der unterlassenen Hilfeleistung nach über einem Jahrzehnt bereits verjährt war, ging der Hauptverdächtige letztlich völlig straffrei aus.
- Eine ausführliche kriminalistische Rekonstruktion der Ereignisse rund um das Verschwinden bietet die Kronen Zeitung.
- Den detaillierten Ablauf über den damaligen Geschworenen-Prozess und das Urteil in Wiener Neustadt kannst du bei DiePresse.com nachlesen.
- Die TV-Dokumentation „Österreichs schockierendste Verbrechen: Der Fall Heidi Wastl“ mit exklusiven Interviews und Hintergründen ist in der Mediathek auf Joyn.de abrufbar.