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- Opfer: Ines K. (42 Jahre)
- Tatzeit & Fundort: 27. Mai 2015 (mittags) in Lauenau (Landkreis Schaumburg, Niedersachsen)
- Todesursache: Einwirken stumpfer Gewalt (Holzlatte) und anschließendes Ersticken (Plastiktüte)
- Status: Offiziell ungelöster Cold Case / Keine Verurteilungen wegen des Tötungsdelikts
- 27. Mai 2015 (Mittagszeit): Ines K. wird in ihrem Wohnhaus brutal angegriffen. Die Tat ereignet sich kurz vor der Rückkehr der 7-jährigen Tochter aus der Grundschule. Das Opfer wird mit einer Holzlatte niedergeschlagen und anschließend mit einer über den Kopf gezogenen Tüte erstickt.
- September 2015: Ihr Ehemann Uwe K. (Handwerksmeister) gerät unter dringenden Tatverdacht und wird festgenommen. Als Motive stehen eine außereheliche Affäre zu seiner Geliebten Raffaela L. (zum Tatzeitpunkt 43 Jahre alt) sowie finanzielle Konflikte im Raum. Er bestreitet die Tat von Beginn an und beschuldigt seine Geliebte.
Der Fall entwickelte sich zu einem der langwierigsten und spektakulärsten Indizienprozesse Niedersachsens:
- Erster Prozess (LG Bückeburg, 2017): Uwe K. wird wegen Totschlags zu 11 Jahren und 6 Monaten Haft verurteilt. Eine überraschende Aussage seiner Geliebten Raffaela L., die behauptete, Augenzeugin der Tat gewesen zu sein, belastete ihn schwer.
- Wende vor dem BGH: Die Verteidigung legt erfolgreich Revision ein. Der Bundesgerichtshof (BGH) hebt das Bückeburger Urteil wegen erheblicher Zweifel an der Beweiskette auf.
- Der Freispruch (LG Hildesheim, März 2019): Das Landgericht Hildesheim bewertet die Beweise komplett neu. Da sich die Geliebte in massive Widersprüche verstrickt, stuft das Gericht ihre Aussage als absolut unglaubwürdig ein. Da keine sachlichen Beweise (DNA/Fingerabdrücke) gegen den Ehemann vorliegen, wird Uwe K. im Zweifel für den Angeklagten ("In dubio pro reo") rechtskräftig freigesprochen.
Nach dem Freispruch des Ehemanns rückte die Rolle der damals 43-jährigen Geliebten Raffaela L. in den Fokus der Justiz:
- Mordverfahren eingestellt (Februar 2020): Die Staatsanwaltschaft Bückeburg prüfte eine Tatbeteiligung der Geliebten. Da jedoch keine neuen Sachbeweise vorlagen, wurde das Ermittlungsverfahren wegen Mordes gegen Raffaela L. offiziell eingestellt. Eine Täterschaft konnte ihr rechtlich nicht nachgewiesen werden.
- Anklage wegen Falschaussage (Frühjahr 2020): Straffrei ging die Geliebte dennoch nicht aus. Die Staatsanwaltschaften Hildesheim und Bückeburg erhoben Anklage wegen uneidlicher Falschaussage gegen sie. Grund waren ihre extremen Falschaussagen und Widersprüche vor Gericht (sie behauptete zuerst, im Auto gesessen zu haben, und später, Zeugin des Mordes gewesen zu sein).
Der Ehemann ist rechtskräftig freigesprochen, die Ermittlungen gegen die Geliebte wegen des Tötungsdelikts sind eingestellt. Damit bleibt der brutale Mord an Ines K. juristisch komplett ungesühnt und der wahre Täter läuft bis heute frei herum.
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Da die Tat rechtlich weiterhin als ungelöster Cold Case eingestuft ist, nimmt die zuständige Polizei jede Spur aus der Bevölkerung auf.
- Zuständige Behörde: Polizeistation Lauenau / Polizeikommissariat Bad Nenndorf
- Telefon Hinweistelefon: +49 (0)5723 7492-0 (Zentrale Bad Nenndorf)
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* Prozessbericht: Sensationeller Freispruch im zweiten Verfahren – Neue Presse
* Hintergrundbericht: Freispruch für Uwe K. mangels eindeutiger Beweise – HAZABO
* Ermittlungs-Stopp: Kein Mordverdacht mehr gegen Ex-Geliebte Raffaela L. – Marktplatz Schaumburg
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