Leitfaden: Vermisst und anonym beerdigt?

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Leitfaden: Vermisst und anonym beerdigt?

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Liebe Suchenden und Verwandten

das Thema vermisster Personen lässt Angehörige oft über Jahre oder Jahrzehnte nicht los. Neben der Ungewissheit bleibt manchmal die schmerzhafte Frage oder der konkrete Verdacht, ob ein geliebter Mensch längst anonym oder als „unbekannte Person“ beerdigt wurde.

Da uns dieses Thema in den Diskussionen immer wieder begegnet, haben wir hier die offiziellen behördlichen Anlaufstellen, rechtlichen Wege und notwendigen Schritte zusammengefasst. Dieser Leitfaden soll betroffenen Familien als Orientierungshilfe dienen, wo und wie man in einem solchen Verdachtsfall mit der Suche ansetzen kann.

Bitte achtet bei Antworten und Erfahrungsberichten in diesem Thema auf einen respektvollen und sensiblen Tonfall.



Verdacht auf unbekannt beerdigte Angehörige: Wo können sich Verwandte hinwenden?

Wenn Familienmitglieder den konkreten Verdacht haben, dass ein vermisster junger Mensch oder ein Kind in der Vergangenheit als „unbekannte Leiche“ anonym beerdigt wurde, gibt es offizielle und strukturierte Wege, um Gewissheit zu erlangen. Die Identifizierung erfolgt heute primär über den Abgleich von DNA und Zahndaten.

Die wichtigsten Anlaufstellen für Angehörige:
  1. Die zuständige Kriminalpolizei (Vermisstenstelle)
    Erster Ansprechpartner ist die Polizeidienststelle, bei der damals die Vermisstenanzeige aufgegeben wurde, oder das zuständige Landeskriminalamt (LKA). Informationen zur zentralen Suche und der zuständigen Datei findest du beim Bundeskriminalamt (BKA). Eine Übersicht zu den Ansprechpartnern der Bundesländer gibt es bei den Polizeien der Länder.
  2. Abgabe einer freiwilligen DNA-Probe (Familiäre DNA)
    Existieren keine DNA-Spuren mehr vom Vermissten selbst, können leibliche Eltern oder Geschwister eine DNA-Probe bei der Kriminalpolizei abgeben. Die rechtlichen und technischen Hintergründe zu diesem Verfahren werden in der Rubrik zur DNA-Analysedatei direkt beim BKA DNA-Service erläutert.
  3. Internationaler Abgleich (Interpol „I-Familia“)
    Da junge Menschen häufig Grenzen überschreiten, kann die deutsche Polizei veranlassen, dass die DNA-Profile der Familie mit der weltweiten Interpol-Datenbank abgeglichen werden. Details zu dieser globalen Datenbank für Vermisstenfälle findest du direkt bei Interpol I-Familia.
  4. Staatsanwaltschaft & Ermittler am Fundort (Bei konkretem Verdacht)
    Hat die Familie einen konkreten Verdacht auf einen bestimmten Fall (z. B. durch alte Zeitungsberichte)? Dann sollte direkt die Staatsanwaltschaft oder Kriminalpolizei des Fundortes kontaktiert werden. Adressen und Zuständigkeiten der Justizbehörden lassen sich über das Justizportal des Bundes und der Länder ermitteln.
Wichtige Dokumente und Unterlagen für das Erstgespräch:

Um den Ermittlern die Arbeit zu erleichtern und den Abgleich zu beschleunigen, sollten Angehörige – sofern vorhanden – folgende Dinge bereithalten oder zum Termin mitbringen:
  • Medizinische Unterlagen & Zahnarztbefunde: Zahnstatus (Röntgenbilder, Zahnschemata) sind neben der DNA das zuverlässigste Mittel zur Identifizierung. Auch Berichte über Knochenbrüche, Operationen oder Prothesen helfen.
  • Persönliche Gegenstände (für direkte DNA): Ungewaschene Kleidungsstücke, alte Zahnbürsten, Haarbürsten oder Milchzähne des Vermissten können direktes DNA-Material liefern.
  • Fotos & Besondere Merkmale: Gut erkennbare Fotos (auch von Profilen/Ohren), Beschreibungen von Tätowierungen, Piercings, auffälligen Muttermalen oder Narben.
  • Hinweise zum Verdacht: Kopien oder Links zu Zeitungsberichten, Polizeimeldungen oder Friedhofshintergründen, die den konkreten Verdacht begründen.
  • Alte Aktenzeichen: Falls vorhanden, das Aktenzeichen der ursprünglichen Vermisstenanzeige.
Unterstützung für Familien
Dieser Weg ist emotional extrem belastend. Angehörige müssen diesen Schritt nicht allein gehen. Die größte Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und deren Familien bietet kostenlose psychosoziale Unterstützung und Begleitung bei Behördengängen an: Weisser Ring e.V.

Wichtiger Grundsatz: Die Ermittlungen und der Abgleich laufen immer über den Sterbe- bzw. Fundort der unbekannten Person und den Ort des Verschwindens des Vermissten – nicht über den aktuellen Wohnort der Suchenden.

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Wichtiger Hinweis (Disclaimer):
Die in diesem Beitrag bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Information und Aufklärung. Sie stellen keine Rechtsberatung dar und können eine solche im Einzelfall auch nicht ersetzen. Obwohl die Inhalte mit größter Sorgfalt recherchiert und auf Basis der aktuellen Gesetzeslage erstellt wurden, wird keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der Angaben übernommen. Bei konkreten rechtlichen Fragen oder Notlagen wenden Sie sich bitte an qualifizierte Rechtsanwälte, die zuständigen Behörden (wie das Jugendamt) oder offizielle Beratungsstellen.
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