Übersicht: Suche und Identifizierung unbekannter Personen (DNA-Abgleich & Portale)
Liebe Suchende und Betroffene Verwandten und Freundedas Thema "Menschen ohne Identität" – sei es durch einen plötzlichen, schweren Gedächtnisverlust (Amnesie) oder als unbekannte Opfer von Straftaten – stellt Ermittler und Angehörige vor riesige Herausforderungen. Wo finden Betroffene Hilfe? Wie arbeiten die Behörden? Und welche Datenbanken stehen öffentlich zur Verfügung?
In diesem Beitrag haben wir eine strukturierte Übersicht zu den wichtigsten Webseiten, den rechtlichen Abläufen eines DNA-Abgleichs in Deutschland sowie den Rechten von Angehörigen zusammengestellt.
1. Rechtlicher Ablauf eines DNA-Abgleichs in Deutschland
Der Abgleich von DNA unterliegt in Deutschland strengen gesetzlichen Regeln nach der Strafprozessordnung (StPO) und dem Bundespolizeigesetz (BPolG).
- Die Probenentnahme: Bei lebenden Personen (z. B. nach Gedächtnisverlust) ist eine freiwillige Einwilligung nötig. Ist die Person nicht einwilligungsfähig, entscheidet ein gesetzlicher Betreuer oder ein Gericht. Bei unbekannten Toten oder Opfern wird die DNA im Rahmen der Rechtsmedizin gesichert.
- Die DNA-Analyse-Datei (DAD): Die gewonnenen DNA-Profile werden beim Bundeskriminalamt (BKA) in einer zentralen Datenbank gespeichert.
- Der automatische Abgleich: Das System gleicht das Profil laufend mit offenen Vermisstenfällen (über persönliche Gegenstände oder Proben von Verwandten) sowie mit Tatortspuren ab.
- Internationaler Abgleich: Über Interpol kann die DNA weltweit mit ausländischen Datenbanken abgeglichen werden, falls ein internationaler Bezug vermutet wird.
Wenn Familienmitglieder verzweifelt nach Angehörigen suchen, die möglicherweise ohne Identität in einem Krankenhaus oder einer Einrichtung leben (oder Opfer eines Verbrechens wurden), gelten besondere Rechte und Pflichten:
- Freiwillige DNA-Abgabe: Nahe biologische Angehörige (Eltern, Kinder, Geschwister) haben das Recht, der Polizei freiwillig eine DNA-Probe (z. B. einen Wangenabstrich) zur Verfügung zu stellen. Diese dient ausschließlich dem Zweck des Identitätsabgleichs mit der Vermissten-Datenbank und darf nicht für andere Ermittlungen genutzt werden.
- Bereitstellung von Individualspuren: Angehörige können Gegenstände des Vermissten übergeben (z. B. getragene Kleidung, Haarbürsten, Zahnbürsten), von denen die Kriminaltechnik die DNA des Vermissten direkt isolieren kann.
- Auskunftsrecht: Angehörige haben über ihren Anwalt oder direkt über die zuständige Dienststelle das Recht zu erfahren, ob ein DNA-Profil in die zentrale DNA-Analyse-Datei (DAD) des BKA eingepflegt wurde und ob es Treffer gab.
- Löschung der Daten: Wird der Vermisste lebend gefunden oder zweifelsfrei identifiziert, haben die Angehörigen ein Recht auf die sofortige Löschung ihrer eigenen Vergleichs-DNA-Profile aus der Datenbank.
Viele Menschen fragen sich, ob man unidentifizierte Personen oder Vermisste auch über private Plattformen wie MyHeritage, Ancestry oder GEDmatch finden kann. Hierbei gibt es eine strikte rechtliche Grauzone bzw. Trennung:
- Kein Zugriff für deutsche Behörden: Während die US-Polizei in manchen Bundesstaaten (unter strengen Auflagen) private DNA-Datenbanken nutzen darf, um Cold Cases über sogenannte "genetische Genealogie" zu lösen, ist dies der deutschen Polizei aus Datenschutzgründen streng untersagt. Die Polizei darf in Deutschland ausschließlich die eigene DAD-Datenbank des BKA nutzen.
- Eigeninitiative von Angehörigen: Angehörige können jedoch privat und eigenverantwortlich ihre DNA bei solchen Portalen hochladen. Sollte die vermisste Person (oder jemand mit Gedächtnisverlust) ebenfalls aus freien Stücken dort einen Test machen, kann das System eine familiäre Übereinstimmung anzeigen.
- Internationale Ausnahmen: Sucht man nach Personen im Ausland (insbesondere in den USA), spielen Plattformen wie GEDmatch eine immer größere Rolle, da dort aktiv Daten für die Identifizierung von unbekannten Opfern ("John Doe" / "Jane Doe") freigegeben werden können.
- BKA - Unbekannte Personen – Offizielle bundesweite Übersichtsseite für unidentifizierte lebende Personen und unbekannte Tote.
- BKA - Kampagne „Identify Me“ – Spezialisierte Fahndung von BKA und Interpol für unbekannte weibliche Opfer von Gewaltverbrechen (Cold Cases).
- BKA - Bearbeitung von Vermisstenfällen – Hintergrundinfos zum Abgleich von Vermissten und unidentifizierten Personen.
- Univer.help - Vermissten-Datenbank – Private, länderübergreifende Plattform für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- NamUs - Internationales Register – Das staatliche US-System, weltweit führend für unidentifizierte Personen mit internationalem Bezug.
Da die Polizei in Deutschland Ländersache ist, veröffentlicht jedes Bundesland seine Fälle auf eigenen Webseiten:
- Baden-Württemberg
- Bayern
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Mecklenburg-Vorpommern
- Niedersachsen
- Nordrhein-Westfalen
- Rheinland-Pfalz
- Saarland
- Sachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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6. Anlaufstellen und Datenbanken im europäischen Ausland
Wie läuft die Identifizierung im Ausland ab?
Wenn die Polizei im europäischen Ausland eine lebende Person mit Gedächtnisverlust aufgreift oder ein unbekanntes Opfer findet, wird immer zuerst das jeweilige nationale Fingerabdruck-, DNA- und Passregister geprüft. Kann dort kein Treffer erzielt werden, erfolgt über das Schengener Informationssystem (SIS II) oder über Interpol eine europaweite Abfrage. Auf diesem Weg wird geprüft, ob die Person in einem anderen Land als vermisst gemeldet ist.
Für die active Suche und Unterstützung im Ausland stehen folgende Netzwerke und Datenbanken zur Verfügung:
- INTERPOL – „Yellow Notices“ (Gelbe Ausschreibungen): Dies ist das wichtigste internationale Werkzeug der Behörden. Eine INTERPOL Yellow Notice ist ein weltweiter Polizeialarm. Er wird nicht nur für Vermisste genutzt, sondern explizit auch, um Personen zu identifizieren, die nicht in der Lage sind, ihre eigene Identität anzugeben (z. B. bei Amnesie im Ausland).
- INTERPOL – „I-Familia“ & Kampagnen: Über die globale Datenbank I-Familia nutzt Interpol den Verwandten-DNA-Abgleich über Landesgrenzen hinweg. Zudem wurde die Kampagne Identify Me auf Länder wie Belgien, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande ausgeweitet, um unidentifizierte weibliche Gewaltopfer zu bestimmen.
- Missing Doe Europe: Eine wichtige zivile, europaweite Plattform ist Missing Doe Europe. Diese öffentlich zugängliche Datenbank listet und profiliert unidentifizierte Personen und ungelöste Vermisstenfälle aus ganz Europa, um Angehörigen und Ermittlern als visuelle Brücke zu dienen.
- Victim Support Europe (VSE): Ist eine Person ohne Identität Opfer einer Straftat im Ausland geworden, greift das Netzwerk Victim Support Europe. Über deren interaktive Hilfekarte findet man in fast jedem europäischen Land kostenlose, vertrauliche und professionelle Opferschutz- und Hilfsorganisationen.
- Die europäischen Notrufe: Neben dem Euro-Notruf 112 gibt es die europaweit einheitliche Hotline für vermisste Kinder unter der Nummer 116 000, die in fast allen EU-Staaten direkt zu spezialisierten Hilfsorganisationen führt.
