Bei einer internationalen Kindesentführung oder Kindesentziehung nach Deutschland muss sofort gehandelt werden. Die richtige Anlaufstelle hängt vom Zeitpunkt und dem Zielland ab.
1. Sofortige Hilfe bei akuter Entführungsgefahr oder erfolgter Entführung
- Polizei (Notruf 110): Wenn das Kind gerade entzogen wird, sofort Strafanzeige erstatten. Außerhalb von akuten Notrufen kann eine Anzeige auch über die Onlinewachen der Polizei eingereicht werden. Die Polizei kann eine Grenzsperre oder Sachfahndung einleiten, um die Ausreise im letzten Moment zu verhindern.
- Auswärtiges Amt / Deutsche Botschaften: Ist das Kind bereits im Ausland, kontaktiere den Krisenstab des Auswärtigen Amtes oder direkt die zuständige deutsche Auslandsvertretung vor Ort. Sie helfen bei der Kommunikation mit lokalen Behörden.
- Amtsgericht (Familiengericht): Über einen spezialisierten Rechtsanwalt per Eilverfahren ein Ausreiseverbot für das Kind, den Entzug des Aufenthaltsbestimmungsrechts oder eine Grenzsperre beantragen. Kontakte zu Gerichten findest du über das Orts- und Gerichtsverzeichnis der Justiz.
- Bundesamt für Justiz (BfJ) – Zentrale Behörde: Befindet sich das Kind in einem Staat, der das Haager Kindesentführungsübereinkommen (HKÜ) unterzeichnet hat, unterstützt das Bundesamt für Justiz kostenfrei bei der Durchsetzung des zivilrechtlichen Rückführungsanspruchs.
- Kontakt und Anträge: Einzusehen direkt im BfJ-Portal | Telefon: +49 228 99 410-5212
- ZAnK (Zentrale Anlaufstelle für grenzüberschreitende Kindschaftskonflikte): Die ZAnK ist die wichtigste deutsche Anlaufstelle für Betroffene. Sie bietet umfassende Beratung, zeigt rechtliche Wege auf und vermittelt internationale Mediatoren.
- Internationaler Sozialdienst (ISD): Der ISD berät direkt bei hochstreitigen familiären Konflikten mit Auslandsbezug.
- Verband binationaler Familien und Partnerschaften (iaf e.V.): Der Verband bietet spezialisierte Beratung für Eltern in bikulturellen Partnerschaften bei Trennung und drohendem Kindesentzug.
- Örtliche Jugendämter: Unterstützen auch nach der Rückkehr oder während des Verfahrens. Kontaktdaten lassen sich über das Jugendamt-Suchportal der Bundesarbeitsgemeinschaft finden.
Sollte ein begründeter Verdacht bestehen oder die Entziehung bereits stattgefunden haben, sichere umgehend folgende Unterlagen und Informationen:
- Identitätsnachweise des Kindes: Kopien oder Scans von Geburtsurkunde, Reisepass oder Personalausweis des Kindes bereithalten.
- Aktuelle Fotos: Mehrere aktuelle, hochauflösende Fotos des Kindes (sowie des potenziellen Entziehers) sichern. Eine Vorlage für Personenbeschreibungen bietet das Bundeskriminalamt (BKA).
- Sorgerechtsbeschlüsse: Alle gerichtlichen Dokumente, Scheidungsurteile oder bestehende Vereinbarungen zum Aufenthaltsbestimmungsrecht kopieren.
- Reisedokumente prüfen: Kontrollieren, ob Pässe des Kindes zu Hause fehlen. Falls vorhanden, Buchungsbestätigungen, Flugtickets oder Chatverläufe mit Abreiseplänen sichern.
- Netzwerk informieren: Kindergarten, Schule und Kinderarzt informieren, dass das Kind ohne deine ausdrückliche Zustimmung nicht von der anderen Person abgeholt werden darf.
