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- Opfer: Sonja Ady (16 Jahre, Schülerin aus Ostendorf bei Bremervörde)
- Verschwinden / Tatzeit: Nacht zum 23. August 1987 (nach einem Discobesuch)
- Fundort der Leiche: Auf einem Feld im Landkreis Rotenburg (WĂĽmme)
- Status: Ungelöstes Tötungsdelikt / Cold Case (Täter bis heute unbekannt)
- Nacht zum 23. August 1987: Die 16-jährige Sonja verbringt den Abend in einer Diskothek. Dort trifft sie auf einen Bekannten, mit dem sie im Laufe der Nacht auch intim wird.
- Das Verschwinden (ab ca. 02:00 Uhr): Nachdem sich die Wege trennen und der Bekannte zu seiner damaligen Freundin zurückkehrt, verliert sich Sonjas Spur. Mehrere Zeugen sehen die Schülerin in der Nacht ab 02:00 Uhr noch lebend, bevor sie einem unbekannten Mörder in die Hände fällt.
- Der grausame Fund: Ein Landwirt entdeckt wenig später den nackten und gefesselten Leichnam der Jugendlichen auf einem Feld im Kreis Rotenburg. Die Obduktion offenbart eine Tat von massiver Brutalität: Der Täter stach heimtückisch mehr als 60 Mal mit einem Messer auf das Mädchen ein.
Jahrzehntelang passierte in dem Fall nichts, bis 21 Jahre nach der Tat modernste Kriminaltechnik zum Einsatz kam. Experten isolierten DNA-Spuren an einer Socke und einem fĂĽr die Fesselung genutzten Strick, die einem frĂĽheren Bekannten des Opfers zugeordnet werden konnten. Der Mann wurde 2008 in seiner Wahlheimat Venezuela verhaftet.
Vor Gericht gab er zwar den sexuellen Kontakt in der Tatnacht zu, bestritt den Mord jedoch vehement. Ein erster Freispruch am Landgericht Stade wurde vom Bundesgerichtshof (BGH) aufgehoben. Im anschließenden Revisionsprozess vor dem Landgericht Verden im August 2011 folgte jedoch die endgültige Wende: Eine Gutachterin zweifelte die Zuverlässigkeit der alten DNA-Spuren an. Zudem hatte der Angeklagte für die mutmaßliche Tatzeit ab 02:00 Uhr ein lückenloses Alibi, da er zu diesem Zeitpunkt nachweislich wieder bei seiner Freundin war. Das Gericht sprach den Mann rechtskräftig frei und betonte, dass Sonja Ady von einem unbekannten Täter getötet wurde. Der Fall ist somit weiterhin ungelöst.
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Da Mord in Deutschland rechtlich niemals verjährt, bittet die zuständige Kriminalpolizei weiterhin um jeden Hinweis zu verdächtigen Personen oder Beobachtungen in der Nacht zum 23. August 1987 im Landkreis Rotenburg.
- Zuständige Behörde: Polizeiinspektion Rotenburg / Kriminalkommissariat
- Telefon Dienststelle Rotenburg: +49 (0)4261 947-0
* Ermittlungsbericht zum Revisionsprozess & Freispruch – DER SPIEGEL
