POL-OLD: Gemeinsame Pressemitteilung der Polizeidirektion Oldenburg und der Staatsanwaltschaft Oldenburg +++ Toxikologische Untersuchungen abgeschlossen
09.11.2017 – 10:30
Oldenburg (ots) - Am 28. August 2017 haben Polizei und Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit über den Stand der Ermittlungen gegen den ehemaligen Krankenpfleger Niels H. informiert. Zu 41 Verdachtsfällen konnten zum damaligen Zeitpunkt noch keine abschließenden Aussagen getroffen werden, da die aufwändigen toxikologischen Untersuchungen noch nicht abgeschlossen waren.
Seit Anfang dieser Woche liegen den Ermittlungsbehörden nun alle toxikologischen Ergebnisse vor. Es haben sich 16 weitere Verdachtsfälle ergeben.
Dem ehemaligen Krankenpfleger können betreffend seiner Arbeitszeit in Delmenhorst somit nunmehr insgesamt die folgenden 62 Sterbefälle zugerechnet werden:
29 Taten unter Verwendung von Ajmalin (tox. Substanznachweis) 4 Taten unter Verwendung von Sotalol (Substanznachweis) 22 Taten unter Verwendung von Lidocain (Substanznachweis) 3 Taten durch Erinnerung/Geständnis (ohne Substanznachweis) 1 Tat durch Zeugenbeweis 3 Taten als sog. "Altfälle" (Exhumierung vor Einrichtung Soko) unter Verwendung von Lidocain
Hinzu kommen die sechs Taten, für die der Beschuldigte bereits in zwei Prozessen (in den Jahren 2006/2008 und 2014/2015) rechtskräftig verurteilt worden ist.
Für den Beschäftigungszeitraum des Beschuldigten im Klinikum Oldenburg ergibt sich jetzt ein Tatverdacht in den folgenden 38 Fällen:
7 Taten unter Verwendung von Kalium (med. gutachterliche Bewertung) 9 Taten unter Verwendung von Ajmalin (Substanznachweis) 3 Taten unter Verwendung von Sotalol (Substanznachweis) 4 Taten unter Verwendung von Amiodaron (Substanznachweis) 12 Taten unter Verwendung von Lidocain (Substanznachweis) 3 Taten durch Geständnis (ohne Substanznachweis)
Für fünf dieser Verdachtsfälle muss jedoch einschränkend angemerkt werden, dass hier aufgrund einer medizinisch indizierten Medikamentenverabreichung noch ergänzende Untersuchungen erfolgen müssen. Wann die für eine abschließende Bewertung dieser Fälle notwendigen Ergebnisse vorliegen, kann derzeit noch nicht gesagt werden.
Nach wie vor offen sind ebenfalls die Ergebnisse der durch die Staatsanwaltschaft im Wege der internationalen Rechtshilfe in Auftrag gegebenen Exhumierungen in der Türkei.
Eine Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft gegen Niels H. wird voraussichtlich Anfang kommenden Jahres erfolgen.
(Der Umfang der Ermittlungen ergibt sich aus den dazu bereits veröffentlichten Pressemitteilungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg und der Sonderkommission "Kardio". Die Pressemitteilungen können u.a. auf
http://www.presseportal.de/blaulicht/suche.htx?q=kardio eingesehen werden.)
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